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   OLG Hamm, 03.07.2009 - I-11 U 25/09   

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https://dejure.org/2009,7642
OLG Hamm, 03.07.2009 - I-11 U 25/09 (https://dejure.org/2009,7642)
OLG Hamm, Entscheidung vom 03.07.2009 - I-11 U 25/09 (https://dejure.org/2009,7642)
OLG Hamm, Entscheidung vom 03. Juli 2009 - I-11 U 25/09 (https://dejure.org/2009,7642)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    BGB § 839; ; BGB § ... 839 Abs. 1; ; BGB § 839 Abs. 3; ; GG Art. 34; ; SGB V § 2 Abs. 1; ; SGB V § 12 Abs. 1; ; SGB V § 70 Abs. 1; ; SGB V § 27 Abs. 1 Nr. 1; ; SGB V § 96; ; SGB V § 96 Abs. 1; ; SGB V § 96 Abs. 2; ; SGB V § 97 Abs. 1; ; SGB V § 97 Abs. 2; ; SGB V § 96 Abs. 2 S. 5; ; SGB V § 116; ; ZulassungsVO § 31a Abs. 1

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unbegründetheit der Klage eines Krankenhausarztes wegen der eingeschränkten Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung mangels Darlegung, dass er im Falle pflichtgemäßer Entscheidung des Zulassungsausschusses wegen einer echten Bedarfslücke ein höheres Honoraraufkommen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 12.04.2006 - III ZR 35/05

    Verantwortlichkeit der Kassenärztlichen Vereinigung für Pflichtverletzungen der

    Auszug aus OLG Hamm, 03.07.2009 - 11 U 25/09
    Die Beklagte ist für den geltend gemachten Amtshaftungsanspruch passivlegitimiert, soweit die Entscheidung über die vom Kläger beantragte Ermächtigung zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung einstimmig erfolgte (vgl. insoweit BGH NJW-RR 2006, 966 f).

    Beide Ausschüsse sind damit Einrichtungen der gemeinsamen Selbstverwaltung von Vertragsärzten bzw. Vertragszahnärzten und Krankenkassen (BGH NJW-RR 2006, 966 f unter Hinweis auf BSG SozR 3-2005 § 96 Nr. 1 Rn. 17), die - hoheitlich handelnd - ihre Selbstverwaltungsaufgaben mit unmittelbarer Wirkung für die entsendenden Körperschaften wahrnehmen.

    Für den Bereich der Amtshaftung entscheidet der Bundesgerichtshof die Frage nach der haftpflichtigen Körperschaft in ständiger Rechtsprechung (vgl. BGH NJW-RR 2006, 966 f unter Hinweis auf BGHZ 99, 326 ff, 330; 150, 172, 179) danach, welche Körperschaft dem Amtsträger das Amt, bei dessen Wahrnehmung die in Rede stehende Amtspflichtverletzung begangen wurde, übertragen hat.

    Die dem einzelnen Ausschussmitglied damit eingeräumte sachliche Unabhängigkeit ändert nichts daran, dass die wahrgenommene Tätigkeit dessen ungeachtet in die Selbstverwaltung der im Gesundheitswesen errichteten Körperschaften eingebettet ist, die diese Aufgabe ihrerseits den Mitgliedern der Ausschüsse anvertraut haben (BGH NJW-RR 2006, 966 f unter Hinweis auf BGH NVwZ 1992, 298 f) und darum -so der Bundesgerichtshof (aa0.)- der Haftung näher stehen als der Staat, der lediglich durch seine Gesetzgebung den äußeren Rahmen geschaffen hat.

  • BSG, 14.07.1993 - 6 RKa 71/91

    Krankenhausarzt - Vertragsarzt - Funktionsnachfolge

    Auszug aus OLG Hamm, 03.07.2009 - 11 U 25/09
    unter Hinweis auf BSGE 70, 167 ff, 173 = SozR 3-2500 § 116 Nr. 2; BSGE 73, 25, 28 f = SozR aaO Nr. 4; BSG NZS 2002, 440 ff), deren Teilnahme an der ambulanten Versorgung somit grundsätzlich nur dann in Betracht kommt, wenn eine Minderversorgung vorliegt und ohne sie Versorgungslücken auftreten würden.

    Bei der Entscheidung darüber, ob und inwieweit ein Bedarf im genannten Sinne besteht und daher eine Ermächtigung notwendig ist, um eine ausreichende ärztliche Versorgung der Versicherten zu gewährleisten, steht den Zulassungsgremien nach der Rechtsprechung des BSG (NZS 2002, 440 ff m.w.N.; BSGE 74, 257 ff unter Hinweis auf BSGE 70, 167 ff,; BSGE 73, 25, 29) ein gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbarer Beurteilungsspielraum zu.

  • BSG, 27.02.1992 - 6 RKa 15/91

    Isolierte Anfechtbarkeit der einem begünstigenden Verwaltungsakt beigefügten

    Auszug aus OLG Hamm, 03.07.2009 - 11 U 25/09
    unter Hinweis auf BSGE 70, 167 ff, 173 = SozR 3-2500 § 116 Nr. 2; BSGE 73, 25, 28 f = SozR aaO Nr. 4; BSG NZS 2002, 440 ff), deren Teilnahme an der ambulanten Versorgung somit grundsätzlich nur dann in Betracht kommt, wenn eine Minderversorgung vorliegt und ohne sie Versorgungslücken auftreten würden.

    Bei der Entscheidung darüber, ob und inwieweit ein Bedarf im genannten Sinne besteht und daher eine Ermächtigung notwendig ist, um eine ausreichende ärztliche Versorgung der Versicherten zu gewährleisten, steht den Zulassungsgremien nach der Rechtsprechung des BSG (NZS 2002, 440 ff m.w.N.; BSGE 74, 257 ff unter Hinweis auf BSGE 70, 167 ff,; BSGE 73, 25, 29) ein gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbarer Beurteilungsspielraum zu.

  • BSG, 22.06.1994 - 6 RKa 22/93

    Krankenversicherung - Krankenhausarzt - Ermächtigung - Mutterschaftsvorsorge -

    Auszug aus OLG Hamm, 03.07.2009 - 11 U 25/09
    Nach diesen Bestimmungen hat der Zulassungsausschuss einen Krankenhausarzt mit abgeschlossener Weiterbildung -wie hier den Kläger in seiner Eigenschaft als Facharzt für Kinderheilkunde und Kinderchirurgie- zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung der Versicherten zu ermächtigen, soweit und solange deren ausreichende ärztliche Versorgung ohne die besonderen Untersuchungs- und Behandlungsmethoden oder Kenntnisse von hierfür geeigneten Krankenhausärzten nicht sichergestellt ist (vgl. hierzu auch BSG Urteil v. 22.06.1994 -6 RKa 22/93 = BSGE 74, 257 ff).

    Bei der Entscheidung darüber, ob und inwieweit ein Bedarf im genannten Sinne besteht und daher eine Ermächtigung notwendig ist, um eine ausreichende ärztliche Versorgung der Versicherten zu gewährleisten, steht den Zulassungsgremien nach der Rechtsprechung des BSG (NZS 2002, 440 ff m.w.N.; BSGE 74, 257 ff unter Hinweis auf BSGE 70, 167 ff,; BSGE 73, 25, 29) ein gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbarer Beurteilungsspielraum zu.

  • BGH, 17.03.1994 - III ZR 27/93

    Sorgfaltspflichten einer Behörde; Amtshaftung wegen Versagung einer

    Auszug aus OLG Hamm, 03.07.2009 - 11 U 25/09
    Nach dem im Rahmen des § 839 BGB geltenden objektivierten Sorgfaltsmaßstab (vgl. nur BGH NJW 1996, 2422 ff m.w.N.; BGH NJW 1994, 3158 ff; vgl. weiter Palandt-Sprau, BGB, 68. Aufl. § 839 Rn. 50 ff, 52 m.w.N.) sind die Anforderungen an ein amtspflichtgemäßes Verhalten am Maßstab des pflichtgetreuen Durchschnittsbeamten zu messen.
  • BGH, 16.05.1983 - VIII ZR 34/82

    Möglichkeit der Berichtigung einer ungenauen Parteibezeichnung in der

    Auszug aus OLG Hamm, 03.07.2009 - 11 U 25/09
    Allerdings ist nach der Rechtsprechung des BGH (NJW-RR 1995, 764; VersR 1972, 1080; NJW 1962, 1390; NJW 1952, 545; vgl. hierzu auch Zöller-Vollkommer, ZPO, Vor § 50 Rn. 7) auch die Parteibezeichnung in einer Klageschrift der Auslegung zugänglich, die dabei nicht am buchstäblichen Sinn des Ausdrucks zu haften, sondern den wirklichen Willen der Prozesserklärung zu erforschen hat (BGH VersR 1972, 1080; NJW 1962, 1390), da bei unrichtiger äußerer Bezeichnung grundsätzlich die (Rechts-)Person als Partei angesprochen ist, die durch die Parteibezeichnung betroffen sein soll (BGH NJW-RR 1995, 764; NJW 1983, 2448; MDR 1978, 307; NJW 1952, 545; unlängst noch Senat, Urteil vom 24.04.2009 -I-11 U 33/08-).
  • BGH, 13.07.1972 - III ZR 29/70

    Enteignungsbeschluß - Enteignungsbeschluß Teil B - Klage gegen Bundesrepublik -

    Auszug aus OLG Hamm, 03.07.2009 - 11 U 25/09
    Allerdings ist nach der Rechtsprechung des BGH (NJW-RR 1995, 764; VersR 1972, 1080; NJW 1962, 1390; NJW 1952, 545; vgl. hierzu auch Zöller-Vollkommer, ZPO, Vor § 50 Rn. 7) auch die Parteibezeichnung in einer Klageschrift der Auslegung zugänglich, die dabei nicht am buchstäblichen Sinn des Ausdrucks zu haften, sondern den wirklichen Willen der Prozesserklärung zu erforschen hat (BGH VersR 1972, 1080; NJW 1962, 1390), da bei unrichtiger äußerer Bezeichnung grundsätzlich die (Rechts-)Person als Partei angesprochen ist, die durch die Parteibezeichnung betroffen sein soll (BGH NJW-RR 1995, 764; NJW 1983, 2448; MDR 1978, 307; NJW 1952, 545; unlängst noch Senat, Urteil vom 24.04.2009 -I-11 U 33/08-).
  • BGH, 14.03.1996 - III ZR 224/94

    Entschädigung für die Weigerung der Zustimmung zur Erbringung ärztlicher

    Auszug aus OLG Hamm, 03.07.2009 - 11 U 25/09
    Nach dem im Rahmen des § 839 BGB geltenden objektivierten Sorgfaltsmaßstab (vgl. nur BGH NJW 1996, 2422 ff m.w.N.; BGH NJW 1994, 3158 ff; vgl. weiter Palandt-Sprau, BGB, 68. Aufl. § 839 Rn. 50 ff, 52 m.w.N.) sind die Anforderungen an ein amtspflichtgemäßes Verhalten am Maßstab des pflichtgetreuen Durchschnittsbeamten zu messen.
  • BGH, 28.03.1995 - X ARZ 255/95

    Bezeichnung der beklagten Partei; Anfechtung des Titels durch eine "Scheinpartei"

    Auszug aus OLG Hamm, 03.07.2009 - 11 U 25/09
    Allerdings ist nach der Rechtsprechung des BGH (NJW-RR 1995, 764; VersR 1972, 1080; NJW 1962, 1390; NJW 1952, 545; vgl. hierzu auch Zöller-Vollkommer, ZPO, Vor § 50 Rn. 7) auch die Parteibezeichnung in einer Klageschrift der Auslegung zugänglich, die dabei nicht am buchstäblichen Sinn des Ausdrucks zu haften, sondern den wirklichen Willen der Prozesserklärung zu erforschen hat (BGH VersR 1972, 1080; NJW 1962, 1390), da bei unrichtiger äußerer Bezeichnung grundsätzlich die (Rechts-)Person als Partei angesprochen ist, die durch die Parteibezeichnung betroffen sein soll (BGH NJW-RR 1995, 764; NJW 1983, 2448; MDR 1978, 307; NJW 1952, 545; unlängst noch Senat, Urteil vom 24.04.2009 -I-11 U 33/08-).
  • BGH, 24.01.1952 - III ZR 196/50

    Beginn der mündlichen Verhandlung

    Auszug aus OLG Hamm, 03.07.2009 - 11 U 25/09
    Allerdings ist nach der Rechtsprechung des BGH (NJW-RR 1995, 764; VersR 1972, 1080; NJW 1962, 1390; NJW 1952, 545; vgl. hierzu auch Zöller-Vollkommer, ZPO, Vor § 50 Rn. 7) auch die Parteibezeichnung in einer Klageschrift der Auslegung zugänglich, die dabei nicht am buchstäblichen Sinn des Ausdrucks zu haften, sondern den wirklichen Willen der Prozesserklärung zu erforschen hat (BGH VersR 1972, 1080; NJW 1962, 1390), da bei unrichtiger äußerer Bezeichnung grundsätzlich die (Rechts-)Person als Partei angesprochen ist, die durch die Parteibezeichnung betroffen sein soll (BGH NJW-RR 1995, 764; NJW 1983, 2448; MDR 1978, 307; NJW 1952, 545; unlängst noch Senat, Urteil vom 24.04.2009 -I-11 U 33/08-).
  • BGH, 25.05.1962 - I ZR 181/60

    Rechtsmittel

  • SG Dortmund, 23.10.2003 - S 14 KA 208/01

    Rechtmäßigkeit der Beschränkung der Ermächtigung eines Kinderchirurgen auf einen

  • BGH, 15.01.1987 - III ZR 17/85

    Haftung für Amtspflichtverletzungen der Bediensteten der Unteren

  • BGH, 14.03.2002 - III ZR 302/00

    Haftung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung für Beschluß des

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